Labor­einrichtungen

Wartungsvorschriften und Prüfvorschriften

Die jährliche Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungstypen im Labor wird in Deutschland durch die Arbeitsstättenverordnung, die gültigen Laborrichtlinien und die technischen Regeln für Gefahrenstoffe vorgeschrieben. Lesen Sie hier auszugsweise aus den wichtigsten aktuellen Laborvorschriften und Richtlinien nach. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie im persönlichen Gespräch zu beraten.

Auszüge Prüfvorschriften von Laboreinrichtungen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 4 Abs. 3): „Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, wie z.B. Absaugeinrichtungen und raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.“

Richtlinien für Laboratorien DGUV Information 213-850 & Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526, Abschnitt 7.3: „Abzüge müssen regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft und dokumentiert werden. Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden.“

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526, Abschnitt 7.4: „Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Schließeinrichtungen für Türen und Anschlüsse, die Dichtungen und der Luftwechsel zu berücksichtigen.“

Prüfvorschriften von Laboreinrichtungen

Folgende Vorschriften zur jährlichen Wartung für Laborabzüge und Sicherheitsschränke gelten aktuell in Deutschland:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §4 Abs. 3)
  • Richtlinien für Laboratorien DGUV Information 213-850
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526

Folgende Vorschriften zur jährlichen Wartung für Laborabzüge und Sicherheitsschränke gelten aktuell in Österreich:

  • Arbeitsstättenverordnung (AStV § 13 Abs. 1)    

Definition von Inspektion und Wartung

Definition Inspektion: Inspektion im Sinne der DIN 31051: 1985-01 ist die Feststellung und Beurteilung des gegenwärtigen Zustandes von technischen Mitteln eines Systems (sog. Istzustand). Die Inspektion beschränkt sich damit auf die Prüfung technischer Einrichtungen.

Definition Wartung: Unter Wartung im Sinne der DIN 31051:1985-01 werden Maßnahmen verstanden, durch die der für den Betrieb einer Anlage geforderte Zustand bewahrt wird (sog. Sollzustand). Dies geschieht überwiegend dadurch, dass die technischen Mittel des Systems gereinigt, geschmiert und geölt, aber auch eingestellt und justiert werden.

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